Satzungen der Gemeinde Oberkirch

Nachfolgend eine Übersicht der Satzungen der Stadt Oberkirch

Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats

Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Oberkirch erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.oberkirch.de, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

  • Die öffentlichen Bekanntmachungen können während den Servicezeiten bei der Stabsstelle Zentrale Steuerung, Geschäftsstelle des Gemeinderats, Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch, kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

    Ferner können Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung auch zugesandt werden.

  • Abweichend erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Oberkirch zu Bauleitplänen im Amtlichen Mitteilungsblatt (Amtsblatt) „Rundblick“ und ergänzend durch Bereitstellung im Internet. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes „Rundblick“.

Das hier hinterlegte Ortsrecht verfügt über keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von § 1 II DVO GemO.

Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.