Windenergieprojekt Hummelsebene
Mit dem interkommunalen Windpark „Hummelsebene“, der auf dem gleichnamigen Höhenkamm zwischen Ödsbach und Durbach realisiert wird, geht die Stadt Oberkirch mit den Projektbeteiligten einen wichtigen Schritt in Sachen Energiewende und Klimaneutralität. Bereits 2022 starteten die Vorhabensträger Stadtwerke Oberkirch GmbH und die Ökostromgruppe Freiburg erste Gespräche und brachten das Projekt auf Kurs. Die Einreichung der Antragsunterlagen im Juli dieses Jahres stellten einen weiteren wichtigen Meilenstein im Projektverlauf dar.
Informationsveranstaltung
Di, 7. November | 18:00 Uhr | Erwin-Braun-Halle
Am Dienstag, 7. November, fand die Bürgerinformationsveranstaltung zur Windenergieanlage Hummelsebene um 18:00 Uhr in der Erwin-Braun-Halle statt. Die Veranstaltung war in Form eines Infomarktes mit verschiedenen Thementischen konzipiert, als einziges neutrales und sachliches Format. Dabei hatten die Oberkircher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit ihren Projektfragen in den direkten Dialog mit Experten und Entscheidungsträgern zu treten. Mit diesem Format wurde der Fokus bewusst auf die direkte Kommunikation und den Austausch auf Augenhöhe gelegt.
Die Moderation des Abends übernahm Prof. Dr. Michael Frey von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Nach einem einleitenden Sachstandsbericht der Vorhabensträger hatten die interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an den Infoständen zu informieren und sich im Austausch mit den Expertinnen und Experten einzubringen. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden am Ende der Veranstaltung zusammengefasst und im Verlauf des weiteren Verfahrens berücksichtigt. Auch nach Ende der Veranstaltung blieb die Halle für weitere persönliche Gespräche geöffnet.
Im Anschluss werden die auf der Veranstaltung ausgehängten Informationen zur Verfügung gestellt.
Referenten
- Prof. Dr. Ing. Martina Hoffmann (KEA BW) - online zugeschalten
- Sebastian Reinkunz (KEA BW)
- Michael Friedrich, Schallgutachter (Tracetebel Engie)
Ausgehängte Informationen
Referenten
- Julia Morelle (Landratsamt Ortenaukreis)
- Katharina Tränkle (Landratsamt Ortenaukreis)
Ausgehängte Informationen
Referenten
- Andreas Markowsky (Ökostromgruppe Freiburg)
- Andreas Sieber (Ökostromgruppe Freiburg)
Ausgehängte Informationen
Referenten
- Michael Borschensky (Stadtwerke Oberkirch GmbH)
- Tobias Vespermann (Stadtwerke Oberkirch GmbH)
- Kai Peters (Stadtwerke Oberkirch GmbH)
Ausgehängte Informationen
Referenten
- Matthäus Weber, Landwirt und Ferienwohnungsbetreiber (Geschwinghof, St. Peter)
- Erhard Schulz (BWE Landesverband Baden-Württemberg)
Ausgehängte Informationen
"Positionspapier Klimaschutz und Energiewende in unserer Kulturlandschaft" - Schwarzwaldverein e.V.
"Richtlinien zum Klimaschutz und zur Energiewende" - Schwarzwald Tourismus GmbH
>> Auszug "Richtlinien zum Klimaschutz und zur Energiewende" - Schwarzwald Tourismus GmbH
Ergebnisse "Umfrage: Windkraft im Schwarzwald" - Schwarzwald Tourismus GmbH (Mai 2022)
Referenten
- Dr. Sabine Stampf (Regierungspräsidium Freiburg)
- Lisa Steiner (Regierungspräsidium Freiburg)
Ausgehängte Informationen
Windenergie - Schall und Schatten
Faktencheck Windenergie und Naturschutz
FAQ Windpark Hummelsebene
Im Folgenden wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein umfassender Fragenkatalog zur Verfügung gestellt, der Antworten auf zahlreiche Projektfragen liefert.
Allgemeine Informationen
Der Standort war Teil der Plan-Kulisse für den Teilflächennutzungsplan Windenergie 2014. Der Standort hat eine gute Windhöffigkeit, einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung und liegt in keinem Schutzgebiet. Der Standort Hummelsebene ist in der aktuellen Suchraumkulisse des Regionalverbands Südlicher Oberrhein für Ausweisung von Windenergiegebieten enthalten.
Die Projektgesellschaft wird unter Federführung der Stadtwerke Oberkirch und unter Beteiligung der Ökostromgruppe Freiburg gegründet. Hinzu kommen kommunale Beteiligungen.
Neben der Erzeugung von Co2-neutralen und umweltfreundlichem Strom, den alle Bürgerinnen und Bürger benötigen, wird die Region von einer Wertschöpfung in der gesamten Projektlaufzeit von ca. 100 Mio. € profitieren. Die Kommunen partizipieren an dieser Wertschöpfung über die Gewerbesteuer und Kommunalabgabe. Die regionale Wirtschaft kann dadurch Arbeitsplätze sichern und über die Grundstückspacht profitieren viele Anwohner des Windparks. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Beteiligung am Windpark für alle Oberkircher und Durbacher Einwohnerinnen und Einwohner.
Den Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung ab einer Höhe von 1.000 € ermöglicht. Die Gewinne verbleiben bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.
Die Kostenschätzung beruht auf der derzeitigen Marktsituation und enthält alle Posten. Wie bei vielen Großbaustellen kann es bei der Projektumsetzung zu Kostenveränderungen kommen.
Alle möglichen Zuwegungen wurden geprüft.
Die Erdverkabelung verläuft voraussichtlich durch das Bottenau-Tal bis zur Umspannanlage in Oberkirch.
Eine Rückbaubürgschaft und die Höhe wird vom Landratsamt Ortenaukreis im Genehmigungsbescheid festgelegt und muss vor Baubeginn beim Landratsamt eingereicht werden.
Windenergieanlagen haben keine Auswirkungen auf Immobilienpreise. In Kommunen mit Windenergieanlagen haben sich die Immobilienpreise nicht anders entwickelt, als in Kommunen ohne Windenergieanlagen.
Genehmigungsverfahren
Der Projektantrag wurde am 20.07.2023 eingereicht und wird derzeit vom Landratsamt Ortenaukreis geprüft.
Die Zuwegung ist kein Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Standort.
Anlagentechnik
Vestas ist ein renommierter dänischer Windenergieanlagenhersteller und Weltmarktführer, dessen Windkraftanlagen sich in der Vergangenheit als besonders zuverlässig in Sachen Qualität und Kontinuität erwiesen haben. Die Vestas V-172 ist die neuste Windenergieanlage des Herstellers und eine Weiterentwicklung der bewährten Windenergieanlage Vestas V-162.
Bis zum Bau der Hummelsebene im Jahr 2025 wird es viele Referenzanlagen geben.
Die Anlagen haben eine Nabenhöhe (Turmhöhe) von 175 m, eine Flügellänge von 86 m und damit eine Gesamthöhe von 261 Metern. Es wurden Fotosimulationen im Genehmigungsantrag beigefügt.
Es ist von einer Lebensdauer von 25 Jahren auszugehen.
Bei neueren Anlagen, wie für den Windpark Hummelsebene ausgewählt, wird ein schallreduzierter Betriebsmodus gewählt, um potenziell schädliche Umwelteinwirkungen sicher ausschließen zu können. Sobald die Schallwerte an dem geplanten Windenergieanlagentyp ausreichend validiert sind, kann der Betriebsmodus auf Normalzustand geändert werden.
An diesem Standort ist aufgrund der mittleren Höhenlage und der immer seltener auftretenden kalten Winter keine Rotorblattheizung notwendig.
Das Eiswurfrisiko wird in einem Gutachten bewertet. Hinzu kommt der Einsatz entsprechender Sicherheitstechnik in den Anlagen (Abschaltautomatik). Es bestehen um Windenergieanlagen in Deutschland keine Sperrkreise. Unmittelbar unter der Anlage werden Warnschilder aufgestellt.
Bei den ausgewählten Anlagen blinkt die Befeuerung nur noch bei Annäherung eines Flugzeugs, bis es vorbeigeflogen ist.
Die Windenergieanlagen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und sind mit umfangreicher Sicherheitstechnik ausgestattet. Der Brand einer Windenergieanlage ist wesentlich seltener als beispielweise eines Einfamilienhauses. Der Brandschutz wird zudem im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Entsprechende Löschpläne werden mit der Feuerwehr abgestimmt.
Windmessungen / Windhöffigkeit
Die Windhöffigkeit am Standort wurde positiv bewertet, da sie deutlich über der vom Umweltministerium geforderten mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe über Grund liegt.
Es wurde eine einjährige Windmessung am Standort mittels LiDAR (dreidimensionales Laserscanning bis 200 m Höhe) durch ein unabhängiges Gutachterbüro durchgeführt.
Die Ertragsprognose beruht auf der Auswertung der einjährigen Windmessung.
Diese Effekte wurden in einem Turbulenzgutachten untersucht. Es ist von keiner negativen Beeinflussung der Anlagen untereinander auszugehen. Um Schwingungseffekte auszuschließen, werden die Anlagen gezielt nicht in einer Kette, die der Hauptwindrichtung folgt, aufgestellt.
Windenergieanlagen müssen vom Luftsport berücksichtigt werden. Es besteht keine Gefährdung außerhalb des unmittelbaren Umkreises.
Optische Wirkung / Abstand
Die Abstände sind über dem vom Gesetzgeber geforderten Wert.
Die optisch bedrängende Wirkung wurde in einem Gutachten untersucht. Innerhalb eines Radius 522 m (zweifache Anlagenhöhe) befinden sich keine Häuser.
In einem Abstand des zwei- bis dreifachen der Anlagenhöhe befinden sich Wohngebäude, bei denen rechtlich und nach einer gutachterlichen Bewertung von keiner optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist. Das gegenseitige Rücksichtnahmegebot wird demnach berücksichtigt, da es zwischen Hauptsichtachse und Blickrichtung zur Anlage deutliche Abweichungen gibt bzw. bestehende oder zu ergänzende Pflanzbestände für einen Sichtschutz sorgen.
Das Genehmigungsverfahren wird nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen durchgeführt.
Auf Grundlage der gutachtlichen Bewertung besteht kein Anlass für einen Sichtschutz.
Es gibt keine Umsatzeinbrüche in Tourismus-Regionen aufgrund des Ausbaus der Windkraft. Auch im Ortenaukreis sind die Übernachtungszahlen trotz des Baus mehrerer Dutzend Windkraftanlagen gestiegen.
Schall
Infraschall kann aus natürlichen und technischen Quellen stammen. Beispielsweise erzeugen die Meeresbrandung, Stürme, Kraftfahrzeuge, Kraftwerke, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Baumaschinen und Umwälzpumpen ebenso Infraschall wie auch Windenergieanlagen. Es bestehen wissenschaftlich erwiesen keine negativen Auswirkungen auf den Menschen.
Das Schallgutachten ist Teil des Genehmigungsantrags und wird vom Landratsamt Ortenaukreis im Genehmigungsverfahren intensiv geprüft.
Immissionsschutzrechtliche Prüfverfahren basieren grundsätzlich auf technischen Vorgaben, nicht direkt auf lokal und im Einzelfall gemessenen Werten. Damit sollen Zufallsabweichungen bestmöglich ausgeschlossen werden. Die Herstellerwerte werden durch Messwerte verifiziert.
Ein Getriebe führt zu keinen höheren Emissionen.
Umwelt und Natur
Die bestehenden Forstwege werden für die Schwertransporte temporär ausgebaut. Insgesamt muss für die Zuwegung und Bauflächen ca. 3 ha Baumbestand gefällt werden. Diese Flächen werden durch Bestandsumbau (Wirtschaftswald wird klima- und artengerecht umgebaut) ausgeglichen.
Der Transport von Windenergieanlagen erfolgt über Straßen und Forstwege die stellenweise ertüchtigt werden müssen. Eine Gefährdung ist nicht gegeben.
Die Tragfähigkeit und Lichtraumprofile wurden von Fachbüros geprüft.
Für Schäden im Rahmen der Zuwegung und des Baus haftet der Bauherr.
Der Vorhabensträger hat die Anlage so konzipiert, dass in erster Linie Kahlflächen, bestehende Wege, Nadelwälder und junge Baumbestände in Anspruch genommen werden. Die Eingriffe in ältere Waldbestände und insbesondere Laub- und Mischwälder sind auf ein unvermeidbares Mindestmaß begrenzt worden. Diese unvermeidbaren Eingriffe wurden bewertet und werden durch naturschutzfachliche und forstrechtliche Maßnahmen ausgeglichen.
Im Vergleich zu allen anderen Möglichkeiten der Energieerzeugung haben Erneuerbare Energien die geringsten Umweltauswirkungen. Anders als bei fossilen Energien entstehen nach der Errichtung keine weiteren schädlichen Umweltauswirkungen.
Es werden Bodenschutzmaßnahmen (Lagerung des Oberbodens usw.) ergriffen. Im Fundamentbereich und auf der Kranstellfläche verbleibt eine Verdichtung. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in das Schutzgut Boden wurden im Verfahren bestimmt und sind vom Vorhabenträger verpflichtend zu leisten.
Trocknungseffekte durch Windräder gibt es laut Wissenschaft nicht. Windräder wirken der Austrocknung durch die Klimaveränderung entgegen.
In der Bauausführungen sind die genehmigten Flächen einzuhalten und werden durch das Landratsamt Ortenaukreis als Genehmigungsbehörde kontrolliert.
An diesem Standort tritt keine signifikante Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos ein. Die örtlichen Eingriffe in die Lebensräume werden durch umfangreiche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Abschreckeinrichtungen sind daher nicht notwendig.
Ja, dafür wurden umfangreiche Gutachten erstellt.
Windenergieanlagen haben grundsätzlich keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser. Im Baubereich befinden sich keine Quellen. Tiefbauarbeiten mit wenigen Metern Tiefe erfolgen nur am Fundament. Die Versiegelung wird geringgehalten. Es gibt kein Wasserschutzgebiet im Baugebiet. Allgemein wird ein Rückgang von Quellschüttungen durch den Klimawandel in den letzten Jahren registriert.
Windkraft hat keine negativen Auswirkungen auf die lokale Landwirtschaft. Selbst in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen kann z.B. weiter Obst- und Weinbau betrieben werden.
Regionale Stromnutzung
Die Stadtwerke Oberkirch haben schon heute Batteriespeicher im Einsatz und bauen den "Energiespeicherpark" in den nächsten Jahren aus. Hinzu kommen für die CO2-neutrale Versorgung Technologien für "Power to Heat" und "Power to Gas" auch im Rahmen der kommunalen Wärmeversorgung.
Durch den Windpark steigt die Stromversorgung mit CO2-frei erzeugtem Strom in der Region stark an. Die Versorgungssicherheit erhöht sich, da die Abhängigkeit von Strom, der in die Region transportiert werden muss, stark abnimmt.
Auf Grundlage der fundierten Messungen ist ein jährlicher Stromertrag von 40 Gigawattstunden zu erwarten. Das entspricht dem Stromverbrauch aller Oberkircher und Durbacher Haushalte.
In Deutschland wird bereits jetzt über 25 % des Stroms aus Windenergie und über 50% aus allen Erneuerbaren Energien erzeugt. Die Versorgungssicherheit wird durch einen Verbund an Erzeugungsanlagen mit einer guten Netzinfrastruktur sichergestellt. Die Zeiten mit netzbedingten Stromausfällen in Deutschland sinken seit Jahren kontinuierlich.
Die regional erzeugte Energie in den Windkraftanlagen wird, über die Stadtwerken Oberkirch, für die Bürgerinnen und Bürgern zu einem günstigen Ökostromtarif führen.