Sonn- und Feiertagsöffnung in Oberkirch
Die Stadt Oberkirch ist mit dem Stadtteil Oberkirch ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter Ausflugsort. Nach § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnung dürfen im Stadtteil Oberkirch demnach bestimmte Waren an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden.
Der Gemeinderat hat auf dieser rechtlichen Basis in seiner Sitzung am 21. März 2022 die "Satzung über den Sonn- und Feiertagsverkauf von Waren" beschlossen.
Es handelt sich um ein Öffnungsangebot, das einige oder alle erlaubten Sonn- und Feiertage umfassen darf (siehe erlaubte Waren, mögliche Öffnungstage und Anzeige der Öffnungsabsicht).
Erlaubtes Sortiment
Die erlaubten Waren sind im Ladenöffnungsgesetz vorgeschrieben und entsprechend in die Satzung der Stadt Oberkirch aufgenommen.
Folgende Waren dürfen verkauft werden:
- Reisebedarf im Sinne des §2 Absatz 5 Ladenöffnungsgesetz (Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Andenken und Spielzeug geringen Wertes)
- Sport- und Badegegenstände (inkl. Wandern)
- Devotionalien
- Für Oberkirch kennzeichnende Waren (eigene Erzeugnisse, Produkte lokaler Erzeuger, spezielle Oberkircher Produkte)
Die Verkaufsstellen müssen diese Waren ausschließlich oder in erheblichem Umfang (mindestens 50% des Warensortiments) führen.
Ein Verkauf darüber hinausgehender Waren ist nicht erlaubt. Über die erlaubten Waren hinausgehende Sortimente müssen für den Kunden sichtbar abgegrenzt oder entfernt werden.
Öffnungszeiten
Die Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils für maximal acht Stunden in der Zeit von 11.00 - 19.00 Uhr geöffnet sein.
Festgesetzte 40 Sonn- und Feiertage
Gemäß der Satzung der Stadt Oberkirch dürfen an
- den vier Adventssonntagen
- am letzten Sonntag im Oktober und den 34 Sonn- und Feiertagen davor sowie
- am verkaufsoffenen Sonntag im Frühjahr
die genannten Waren verkauft werden.
Ausgenommen von der Öffnungserlaubnis sind:
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Fronleichnam
- Allerheiligen und
- Totensonntag
Anzeigepflicht der Öffnungsoption
Vor der Nutzung der Öffnungsoption muss dies einmalig bei der Stadt Oberkirch angezeigt werden. Ein formloses Schreiben oder eine Mail sind ausreichend.
Eine Festlegung, ob an allen oder nur an einzelnen freigegebenen Sonn- und Feiertagen geöffnet werden soll, ist nicht notwendig.
Mit der nach Prüfung versandten Öffnungserlaubnis durch die Stadt Oberkirch, ergeht die Berechtigung, an allen freigegebenen Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Die Auswahl der Tage liegt beim Gewerbetreibenden und ist nicht mehr anzeigepflichtig.
Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung
Nadine Klasen
Telefon: 07802 82-250
Mail: nadine.klasen(@)oberkirch.de
Sachgebiet Ordnung
Linda Harter
Telefon: 07802 82-154
Mail: linda.harter@oberkirch.de
Freigegebene Sonntage 2024
Im Jahr 2024 dürfen folgende Sonn- und Feiertage nach den oben genannten Bestimmungen geöffnet werden:
März
- Sonntag, 17. März (Verkaufsoffener Sonntag)
April
- Montag, 1. April (Ostermontag)
- Sonntag, 7. April
- Sonntag, 14. April
- Sonntag, 21. April
- Sonntag, 28. April
Mai
- Mittwoch, 1. Mai (Maifeiertag)
- Sonntag, 5. Mai
- Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt)
- Sonntag, 12. Mai
- Sonntag, 19. Mai
- Montag, 20. Mai (Pfingstmontag)
- Sonntag, 26. Mai
Juni
- Sonntag, 2. Juni
- Sonntag, 9. Juni
- Sonntag, 16. Juni
- Sonntag, 23. Juni
- Sonntag, 30. Juni
Juli
- Sonntag, 7. Juli
- Sonntag, 14. Juli
- Sonntag, 21. Juli
- Sonntag, 28. Juli
August
- Sonntag, 4. August
- Sonntag, 11. August
- Sonntag, 18. August
- Sonntag, 25. August
September
- Sonntag, 1. September
- Sonntag, 8. September
- Sonntag, 15. September
- Sonntag, 22. September
- Sonntag, 29. September
Oktober
- Donnerstag, 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
- Sonntag, 6. Oktober
- Sonntag, 13. Oktober
- Sonntag, 20. Oktober (Mantelsonntag)
- Sonntag, 27. Oktober
Advent
- Sonntag, 1. Dezember (1. Advent)
- Sonntag, 8. Dezember (2. Advent)
- Sonntag, 15. Dezember (3. Advent)
- Sonntag, 22. Dezember (4. Advent)
Freigegebene Sonntage 2025
Im Jahr 2025 dürfen folgende Sonn- und Feiertage nach den oben genannten Bestimmungen geöffnet werden:
März
- Sonntag, 23. März
- Sonntag, 30. März (Verkaufsoffener Sonntag)
April
- Sonntag, 6. April
- Sonntag, 13. April
- Montag, 21. April (Ostermontag)
- Sonntag, 27. April
Mai
- Donnerstag, 1. Mai (Maifeiertag)
- Sonntag, 4. Mai
- Sonntag, 11. Mai
- Sonntag, 18. Mai
- Sonntag, 25. Mai
- Donnerstag, 29. Mai (Christi Himmelfahrt)
Juni
- Sonntag, 1. Juni
- Sonntag, 8. Juni
- Montag, 9. Juni
- Sonntag, 15. Juni
- Sonntag, 22. Juni
- Sonntag, 29.Juni
Juli
- Sonntag, 6. Juli
- Sonntag, 13. Juli
- Sonntag, 20. Juli
- Sonntag, 27. Juli
August
- Sonntag, 3. August
- Sonntag, 10. August
- Sonntag, 17. August
- Sonntag, 24. August
- Sonntag, 31. August
September
- Sonntag, 7. September
- Sonntag, 14. September
- Sonntag, 21. September
- Sonntag, 28. September
Oktober
- Freitag, 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
- Sonntag, 5. Oktober
- Sonntag, 12. Oktober
- Sonntag, 19. Oktober (Mantelsonntag)
- Sonntag, 26. Oktober
Advent
- Sonntag, 30. November (1. Advent)
- Sonntag, 7. Dezember (2. Advent)
- Sonntag, 15. Dezember (3. Advent)
- Sonntag, 21. Dezember (4. Advent)
Kontakt
Stadtverwaltung
Stabsstelle Zentrale Steuerung
Nadine Meier
Wirtschaftsförderung
Büro:
Hauptstraße 32
77704 Oberkirch
Postanschrift:
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-250
Mobil: 0162 99 82 106
Fax: 07802 82-625