Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und ist dabei nicht parzellenscharf angelegt. Er ist Bestandteil der im Baugesetzbuch definierten zweistufigen Bauleitplanung und wird als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. Die vorbereitende Funktion des FNP bedeutet, dass er grundsätzlich noch einer konkreten Umsetzung bedarf. Er gibt die Zulässigkeitskriterien für die in ihm dargestellten Bodennutzungen in der Regel nicht verbindlich vor. Dies geschieht erst durch den Bebauungsplan, als dem „verbindlichen Bauleitplan“.