Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und ist dabei nicht parzellenscharf angelegt. Er ist Bestandteil der im Baugesetzbuch definierten zweistufigen Bauleitplanung und wird als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. Die vorbereitende Funktion des FNP bedeutet, dass er grundsätzlich noch einer konkreten Umsetzung bedarf. Er gibt die Zulässigkeitskriterien für die in ihm dargestellten Bodennutzungen in der Regel nicht verbindlich vor. Dies geschieht erst durch den Bebauungsplan, als dem „verbindlichen Bauleitplan“.
Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie andere Planungsträger und Fachbehörden. Das Baugesetzbuch verdeutlicht diese Zweistufigkeit der Bauleitplanung dadurch, dass der FNP nach § 5 BauGB lediglich „Darstellungen“ der von der Gemeinde vorgesehenen Bodennutzungen enthält, während die rechtsverbindlichen „Festsetzungen“ für die städtebauliche Ordnung im Bebauungsplan getroffen werden (§ 8 Abs. 1 BauGB). Der FNP stellt in Grundzügen die Bodennutzungen wie zum Beispiel die Bauflächen als Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen als auch Gemeinbedarfsflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, Grünflächen, Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft etc. dar (siehe § 5 Abs. 2 BauGB).
Der Flächennutzungsplan wird auf die Planvorgaben des gültigen Regionalplans des Regionalverbandes „Südlicher Oberrhein“ abgestimmt, zu dem die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis und der Stadtkreis Freiburg gehören.
Der Regionalplan wiederum berücksichtigt die Vorgaben des aktuellen Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg nach den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes. Die Stadt Oberkirch stellt zusammen mit den Nachbargemeinden Renchen und Lautenbach als Verwaltungsgemeinschaft einen gemeinsamen Flächennutzungsplan auf. Beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss.
Flächennutzungsplan Zieljahr 2020 mit 1. und 2. Änderung
Der Flächennutzungsplan Zieljahr 2020 für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach wurde am 15.01.2010 wirksam. Aufgrund einiger dringlicher Planungen auf den Gemarkungen der Stadt Oberkirch und der Stadt Renchen mit ihren Ortsteilen wurden punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach wurde am 23.12.2016 wirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch-Renchen-Lautenbach wurde am 09.02.2024 wirksam. Die Inhalte des Flächennutzungsplans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (ca. 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Verwaltungsgemeinschaft für ihre Gemeindegebiete in diesem Zeitraum. Das für den Planungszeitraum vorhandene Bauflächenpotential (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) ist den einzelnen Planausschnitten zu entnehmen.
Gesamtplan Flächennutzungsplan Zieljahr 2020 mit 1. und 2. Änderung als PDF
Informationen
Erläuterungsbericht mit Umweltbericht
Gesamtplan Flächennutzungsplan Zieljahr 2020 mit 1. und 2. Änderung
Die verschiedenen Planungsausschnitte
Die Planausschnitte von Oberkirch und Ödsbach sind Teil der zweiten Änderung und wurden daher hier entfernt.
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