Lärmaktionsplanung Baden-Württemberg Sachstandsbericht für den Geltungsbereich der Stadt Oberkirch

In den letzten Jahren wurde der immer mehr zugenommene Umgebungslärm als eine Belastung wahrgenommen. Der Umgebungslärm resultiert aus unterschiedlichen Quellen, wobei der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen und Gewerbegebieten einen besonderen Stellenwert einnimmt. Laut wissenschaftlicher Erkenntnisse ist mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, wenn Personen dauerhaft einem Lärmpegel von über 65 dBA ausgesetzt sind.
Aus diesem Grund wurde auf europäischer Ebene über die EU-Richtlinie 2000/49/EG festgelegt, dass die Nationalstaaten die Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten zu erfassen haben und Lärmminderungsmaßnahmen in sogenannten Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ausarbeiten und die dargestellten Maßnahmen umsetzen. Auf nationaler Ebene wurden die Vorgaben aus der EU-Richtlinie in § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert. In Baden-Württemberg wurde festgelegt, dass gemäß der nachstehenden Tabelle sowohl Kommunen wie auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bzw. das Eisenbahnbundesamt die Lärmbelastungen erfassen und in entsprechenden Lärmkarten darstellen.

LärmquelleZuständigkeitErfassungsgrenze
für Stufe 1
Erfassungsgrenze
für Stufe 2
Ballungsräumejeweilige Kommune> 250.000 Einw.> 100.000 Einw.
HauptverkehrsstraßenLUBW> 6 Mio Kfz/Jahr (16.400 Kfz/Tag)> 3 Mio Kfz/Jahr (8.200 Kfz/Tag)
Großflughafen StuttgartLUBW> 50.000 Flug-bewegungen/Jahr> 50.000 Flug-
bewegungen/Jahr
Haupteisenbahnstrecken
- bundeseigene
- nicht-bundeseigene
Eisenbahnbundesamt
LUBW
> 60.000 Züge/Jahr
(164 Züge/Tag)
> 30.000 Züge/Jahr
(82 Züge/Tag)


Für den Geltungsbereich der Stadt Oberkirch hat die LUBW die Lärmkarten in einer zweistufigen Vorgehensweise ausgearbeitet und die Karten in digitaler Form direkt zur Verfügung gestellt. Ergänzend sind die Daten über die Homepage des Landes für die Allgemeinheit bzw. den eigenen Gebrauch mit umfassenden, ergänzenden Informationen zum Abruf bereitgestellt.

Ergebnisse für den Geltungsbereich der Stadt Oberkirch

Für den Geltungsbereich der Stadt Oberkirch wurden entsprechend der Kartierung der LUBW entlang der B 28 die Grenzwerte überschreitende Lärmbelastungen festgestellt. Die Ergebnisse sind in denSitzungsvorlage Versand VL-17/2016 öffentlich Seite 2 von 3Karten 7414 – SW Oberkirch sowohl für den Taglärm wie auch für den Nachtlärm nachzuvollziehen und liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.Der Kartierung lässt sich entnehmen, dass die Siedlungsflächen im Bereich der Gewebegebiete „Au“ auf Gemarkung Nußbach, dem Gewerbegebiet „Brügel“ auf Gemarkung Zusenhofen und die Siedlungsbereiche der Kernstadt entlang der Raiffeisenstraße und Werkstraße einem erhöhten Lärm durch Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind.

Lärmminderungsplan:

Entsprechend der zuvor genannten Vorgehensweise müsste für diesen Bereich ein sogenannter Lärmminderungsplan durch die Stadt Oberkirch ausgearbeitet werden. Die Notwendigkeit ist jedoch bei näherer Betrachtung der betroffenen Gebiete nicht gegeben.

1. In Gewerbegebieten sind tagsüber Grenzwerte von 65 dBA und nachts Grenzwerte von 50 dBA einzuhalten. Der Lärmkartierung lässt sich entnehmen, dass die einschlägigen Grenzwerte in den Gewerbegebieten zwar erreicht, aber nicht überschritten werden (Gewerbegebiete „Au“ und „Brügel“).

2. Im Bereich der Kernstadt ist festzustellen, dass die Kartierung im Jahr 2012 durchgeführt wurde, also zu einem Zeitpunkt, als die äußere Umfahrung der Stadt Oberkirch noch nicht fertiggestellt war und sämtlicher Durchgangsverkehr über die sogenannte innere Umfahrung Raiffeisenstraße/Werkstraße/Josef-Geldreich-Straße und Hauptstraße geführt wurde. Insofern ist es nachvollziehbar, dass zum damaligen Zeitpunkt entsprechend hohe Lärmbelastungen entlang der inneren Umfahrung bestanden haben. Rechtlich unzulässige Verhältnisse haben jedoch nicht bestanden, da mit dem Bau der inneren Umfahrung in den jeweiligen Bebauungsplänen Raiffeisenstraße, Werkstraße und Josef-Geldreich-Straße die erforderlichen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen für die einzelnen Gebäude festgelegt und auch durchgeführt wurden. In den Jahren von 2002 bis 2014 wurden die Kosten für den Einbau von Lärmschutzfenstern an Wohngebäuden und teilweise auch an Geschäftsräumen vollständig übernommen. Lediglich im Bereich der Hauptstraße wurden keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen, da im Abschnitt der Hauptstraße kein zusätzlicher Verkehr wie durch den Bau der inneren Umfahrung in die Werkstraße oder Josef-Geldreich-Straße gebracht wurde. Einzelne Anwohner machten jedoch bereits vor 2012 von der Möglichkeit Gebrauch, einen Baukostenzuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenstern über die Sanierungsmittel der Straßenbauverwaltung zu beziehen, wenn nachgewiesen werden konnte, dass die Lärmbelastungen über 70 dBA an schützwürdigen Räumen vorliegen.

Mit der Fertigstellung der äußeren Umfahrung ist eine erhebliche Verkehrsentlastung entlang der inneren Umfahrung eingetreten. Ergebnisse der aktuellsten amtlichen Verkehrszählung des Landes Baden-Württemberg aus 2014 sind in Anlage 3 dokumentiert. Ergänzend sind für den Abschnitt der inneren Umfahrung aus einer Verkehrsuntersuchung aus 2014 von Fichtner Water & Transportation als prognostizierter Wert für das Jahr 2025 aufgeführt. Damit wird der Referenzwert von 8.200 Kfz/Tag entlang der inneren Umfahrung eingehalten. so dass nach den rechtlichen Regelungen kein Lärmaktionsplan mehr für den Streckenabschnitt ausgearbeitet werden muss. In den Bereichen der Appenweierer Straße und Hauptstraße Richtung Lautenbach ist das Verkehrsaufkommen zu beobachten, da der Referenzwert von 8.200 Kfz/Tag für das Jahr 2025 entsprechend der Untersuchung von Fichtner Water & Transportation überschritten wird.

Informationspolitik/Einbindung der Bürger

Aufgrund der landesweiten Lärmaktionsplanung bzw. der erforderlichen Berichterstattung gegenüber der EU hat das Land Baden-Württemberg einen Musterbericht für die verpflichtende Berichterstattung ausgearbeitet. Im Rahmen der Berichterstattung ist auch darzulegen, in welchem Umfang die Bevölkerung aufgeklärt bzw. eingebunden wurde.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Verkehrsministerium des Landes wird es als ausreichend erachtet, den Musterbericht einmalig zu erstellen und an die zuständigen Landesstellen weiter zu reichen. Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit wurde es als ausreichend angesehen, die Bevölkerung über den dargestellten Sachverhalt zu informieren.
Dem Informationsanspruch der Bevölkerung gegenüber kann in der Form nachgekommen werden, dass der vorliegende Sachverhalt einschließlich der vorliegenden Anlagen auf der Homepage der Stadt Oberkirch zur Einsichtnahme und zum Download angeboten wird.
Sitzungsvorlage Versand VL-17/2016 öffentlich Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den beschriebenen Sachverhalt einschließlich der vorliegenden Anlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen und den Musterbericht an das Land Baden-Württemberg abzugeben.

Verkehrsbelastungen klassifizierter Straßen
Straßenverkehrslärm 24 Stunden
Straßenverkehrslärm Nacht
Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz