OK.Bau – Digitaler Bauantrag in Oberkirch

Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt

Seit dem 01.08.2024 werden Bauanträge der Stadt Oberkirch
über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ – kurz ViBa-BW – eingereicht.
Über ViBa-BW kann außerdem im weiteren Verfahren mit den Antragstellern kommuniziert und schließlich die Baugenehmigung zugestellt werden.

Eine Anmeldung ist seitens der Bauherrenschaft sowie des Entwurfsverfassers (z.B. Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister) erforderlich.

  • Die Bauherren, die Entwurfsverfasser und eventuell weitere Beteiligte können den Bauantrag vor der Einreichung gemeinsam im Online-Dienst ViBa-BW hochladen und bearbeiten. Sobald der Bauantrag bei der Stadt Oberkirch eingereicht wurde, erfolgt die Kommunikation jedoch ausschließlich zwischen der Stadt Oberkirch und demjenigen, der den Antrag schlussendlich eingereicht hat. Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesem Einreichenden gelesen und beantwortet werden. Daher sollte vorab gut überlegt werden, wer den Antrag letztendlich einreicht.
  • Achten Sie darauf, dass die digitalen Dokumente alle im „Portable Document Format Archivable (PDF/A) eingereicht werden müssen. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
  • Es sind eindeutige Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Dateinamen sind auf 20 Zeichen zu begrenzen und sollten keine Umlaute (ö, ä, ü) beinhalten. Laden Sie die einzelnen Dokumente unbedingt getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente sollten als getrennte Dateien hochgeladen werden.
  • Von ViBa-BW wird standardmäßig bei jedem Vorhaben der Vorgangstitel "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier das Vorhaben genauer beschrieben wird, wie beispielsweise "Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage", "Abbruch eines landwirtschaftlichen Schuppens" oder "Nutzungsänderung von Wohnen in eine Bäckerei".
  • Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus. Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.

Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf

Baugenehmigung (§ 58 LBO)

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)

Bauvorbescheid (§ 57 LBO)

Kenntnisgabe (§ 51 LBO)

digital über die Plattform Viba bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.

 Hier gibt’s die Links


Sie sind Bauherr, Bauleiter oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?

Hier geht’s zur Vorgangsauskunft+

Sie sind Entwurfsverfasser eines laufenden Bauvorhabens?

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Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?

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Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch per E-Mail an
baurecht(@)oberkirch.de.