Praxisintegrierte Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (PIA)

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in

  • Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, Horten etc.),
  • offener Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren etc.),
  • Jugendhilfeeinrichtungen (Heime, Tagesgruppen etc.),
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Sie werden auf die Arbeit mit Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren ausgebildet.

Ausbildungsinhalte

  • Aufbau von tragfähigen Beziehungen zu jedem einzelnen Kind
  • individuelle Unterstützung förderlicher Entwicklungs- und Bildungsprozesse
  • aufmerksame Beobachtung und Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder als Grundlage für die weitere pädagogische Arbeit
  • Begleitung und Förderung der Kinder in emotionalen, kognitiven, sozialen, motorischen und kreativen Bereich während des Freispiels und in Form von Angeboten und Projekten
  • Ermöglichung der aktiven Teilhabe der Kinder an der Gemeinschaft
  • kollegiale Zusammenarbeit im Team
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern
  • Unterricht in sozialpädagogischen und allgemeinbildenden Fächern
  • Informationen über rechtliche Sachverhalte

Voraussetzungen für die Ausbildung

1. Voraussetzung
Der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.


2. Voraussetzung

  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

3. Voraussetzung

Der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und dem/r Bewerber/in über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) und ein geeigneter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Nur durch Nachweis der hier geforderten Voraussetzungen ist die Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher möglich.

Ausbildungsbeginn und -dauer

Die Ausbildung beginnt am 1. September und dauert grundsätzlich drei Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Ausbildungsgliederung

Die schulische Ausbildung erfolgt im Wechsel an einer Fachschule für Sozialpädagogik und mit Praxisphasen in einer Kindertageseinrichtung.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
Sie beträgt derzeit (Stand: März 2024):

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

Zusätzlich werden monatlich vermögenswirksame Leistungen, einmal jährlich eine Sonderzahlung sowie 50,00 Euro Lernmittelzuschuss für jedes Ausbildungsjahr gewährt.