Gewässerschauen

Grundlage für die Durchführung von Gewässerschauen ist § 32 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Dort steht in Absatz 6:

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Der Träger der Unterhaltungslast besichtigt regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, nach vorheriger Unterrichtung der Wasserbehörde die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und des für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion des Gewässers erforderlichen Gewässerumfelds. Ausgenommen sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Die Besichtigung kann auf wesentliche Teile eines Gewässers beschränkt werden. Der Träger der Unterhaltungslast dokumentiert die bei der Besichtigung festgestellten Missstände, insbesondere im Hinblick auf den Wasserabfluss und den ökologischen Zustand des Gewässers, und übermittelt diese der Wasserbehörde.“
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In Hinblick auf die Hochwasserschäden in den Jahren 2013 und 2014 hat Oberbürgermeister Matthias Braun die konsequente Durchführung von Gewässerschauen gefordert und hat neue Zuständigkeiten festgelegt. Die Durchführung wurde an den Umweltbeauftragten Georg Schäffner übertragen und erfolgt seit 2017 konsequent. Pro Jahr werden fünf Gewässerschauen durchgeführt, was einer Gewässerlänge von jeweils etwa 17 bis 18 km Länge entspricht.

Durch die regelmäßige Besichtigung der Gewässer können Mängel und Missstände frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Dies dient dem Hochwasserschutz ebenso wie dem Aufrechterhalten der ökologischen Funktionen von Gewässer und Gewässerrandstreifen.

Im Folgenden kann die Planung der Gewässerschauen für das Gemeindegebiet Oberkirch eingesehen werden.

Übersicht über die Gewässerschauen