Öffentliche Bekanntmachung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch - Renchen - Lautenbach Eingeschränkte 2. Offenlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss des Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch - Renchen - Lautenbach hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht im Hinblick auf die Fläche R 12 sowie die Ergänzung umweltrelevanter Informationen zu Streuobstbeständen zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss eine eingeschränkte Offenlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zu den nachfolgend aufgeführten Punkten nach § 4a Abs. 3 BauGB.

Die verbleibende Flächenausweisung R12 in der 3. Änderung des Flächennutzungsplans auf der Gemarkung der Stadt Renchen kann dem beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan entnommen werden.

Die eingeschränkte 2. Offenlage bezieht sich auf folgenden Punkte:

  • Im Plan und in der Begründung mit Umweltbericht wurde die Flächenausweisung der Stadt Renchen R12 entgegen dem bisherigen Entwurf der 3. Änd. des Flächennutzungsplans nicht herausgenommen. Die Fläche soll weiterhin als Sonderbaufläche (Erweiterung Recyclingbetrieb/Bauschutt) im FNP ausgewiesen bleiben.

Zusätzliche Umweltrelevante Informationen liegen vor:

  • Das Kapitel Umweltbericht in der Begründung wurde unter Ziffer 6.3.6 um den Unterpunkt "Aussagen zu Streuobstbeständen" ergänzt.
  • Die Bewertungsbögen zu den Flächen Z1, R2, R4, R10, U1 und U3 wurden auf der jeweils 1. Seite unter "Rechtliche Vergaben/Übergeordnete Planungen" hinsichtlich der Aussagen zu Streuobstbeständen gemäß § 33a NatSchG konkretisiert sowie die Bewertungsbögen zu den Flächen Z1 und U3 unter "Bewertung der Schutzgüter Flora und Fauna".

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • RP Freiburg, Abt. 2, Ref. 21, Raumordnung - Bauwesen (Flächenausweisung R 4),
  • RP Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz)
  • Regionalverband südl. Oberrhein (Flächendarstellungen, Flächenbedarf Gewerbe Stadt Renchen)
  • LRA Ortenaukreis, Baurechtsamt (Darstellung weggefallener Flächenausweisungen)
  • LRA Ortenaukreis, Gesundheitsamt (Lärmschutz)
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme, Flächenwertigkeit)
  • LRA Ortenaukreis, Untere Forstbehörde (Waldabstand)
  • NABU Südbaden (Streuobstbestand, Monitoring, Flächenversiegelung)
  • Privatperson (Flächeninanspruchnahme)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  • Umweltbericht im Erläuterungsbericht, gemäß BauGB Aussagen zur Methodik, zur Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten /- objekten sowie des Biotopverbundes incl. einer Zusammenfassung der Umweltprüfung der neu ausgewiesenen Flächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungsbögen, in der Fassung von (i.d.F.v.) Januar 2024
  • Bewertungsbögen der neu ausgewiesenen Flächen, in denen gemäß BauGB die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Flora/Fauna, Landschaftsbild, Mensch und Kulturgüter durchgeführt wurde, eine Prognose bei Durchführung der Planung und eine Alternativenprüfung erstellt wurde. Die Ergebnisse wurden in einer landschaftsökologischen Bewertung mit Hinweisen für ein Bebauungsplanverfahren zusammengefasst, i.d.F.v. Januar 2024

Eingearbeitet wurden die Aussagen nachfolgender artenschutzrechtlicher Gutachten:

  • Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung, Darstellung der betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensstätten von vogelschutzgebietsrelevanten Arten und Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen sowie Festlegung von Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, erstellt von Bioplan, Bühl 03.06.2022, zu den Flächenausweisungen R 4 und R 10
  • Artenschutzrechtliche Abschätzung, Ermittlung, Erfassung und Bewertung der Arten, insbesondere mit Aussagen zu Säugetieren (Fledermäusen), Reptilien (Eidechsen), Amphibien, Landschnecken, Pseudoskorpionen, Insekten, Schmetterlingen und Falterarten, europäischen Vogelarten sowie Festlegung von Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, erstellt von Bioplan, Bühl 03.06.2022

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen-/ Tierwelt und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) und Streuobstbestand (nach § 33a Naturschutzgesetz) darlegt, der Plan der Gemarkung Renchen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 27.05. bis einschließlich 28.06.2024 (Veröffentlichungsfrist)

hier und der Homepage der Stadt Renchen unter www.renchen.de und der Homepage der Gemeinde Lautenbach unter www.lautenbach-renchtal.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch bei der Stadt Oberkirch, Fachbereich Planen und Bauen, Pavillon Ost, Eisenbahnstraße 1, Eingangsbereich Kellergeschoss, bei der Stadt Renchen, Rathaus, Erdgeschoss, Hauptstraße 57, 77871 Renchen und bei der Gemeinde Lautenbach, Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 5, Hauptstraße 48, 77794 Lautenbach, während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist im Rahmen der eingeschränkten Offenlage kann nur zu den o.g. Punkten, die in der Begründung mit Umweltbericht sowie in den Bewertungsbögen zur besseren Übersicht gelb markiert wurden, Stellung genommen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden unter stadtplanung(@)oberkirch.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, aber nur zu den o.g. Punkten der eingeschränkten Offenlage, bei der Stadt Oberkirch, Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch, der Stadt Renchen, Hauptstraße 57, 77871 Renchen oder der Gemeinde Lautenbach, Hauptstraße 48, 77794 Lautenbach, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Weiter wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.